P ersönliche Besprechungstermine können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Gransee und Oranienburg durchgeführt werden. Hierbei stehe ich Ihnen Montag bis Samstag flexibel zur Verfügung. Gern können Sie zum Besprechungstermin den bereits ausgefüllten Mandanten-fragebogen mitbringen.


Bei umfangreichen Unterlagen/ komplexen Sachverhalten ist es sinnvoll, diese vor dem Besprechungstermin per E-Mail oder per Fax oder postalisch an mich zu übersenden, so dass schon im Vorfeld eine Sichtung bzw. Analyse durchgeführt werden kann.

Sofern ein persönlicher Besprechungstermin für Sie aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht infrage kommt, besteht auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung und einer Beratung per E-Mail. Hierfür bitte ich um Übersendung Ihrer Unterlagen und des ausgefüllten Mandantenfragebogens auf den eben genannten Wegen. Anschließend werde ich mich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.
Ein Vollmachtsformular steht ebenfalls zum Herunterladen für Sie bereit, sofern ein persönlicher Besprechungstermin nicht stattfinden kann. Bitte übersenden Sie mir das unterschriebene Vollmachtsformular im Original per Post; gern auch vorab per E-Mail oder Fax.

Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, kann beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein für die Kostenübernahme der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit beantragt werden.
Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens kann Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Kosten.