Sie wollen Ihre Kreditbearbeitungsgebühr zurück?

Kreditnehmer der letzten zehn Jahre haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr. WICHTIG ist hierbei, dass Rückzahlungsansprüche aus Kreditverträgen zwischen 2004 und 2011 zum 31.12.2014 verjähren. Die Rückerstattung beträgt je nach Vertrag bis zu 5% der Kreditsumme zuzüglich Zinsen.


Hier können Sie sich für eine kostenlose Online-Ersteinschätzung zum Thema Kreditbearbeitungsgebühr anmelden.


Die Ersteinschätzung beinhaltet:

  • Aussicht auf Erfolg wird überprüft
  • Berechnung der zu erwartenden Rückerstattung
  • Abschließender Bericht per E-Mail oder Fax

Hier finden Sie mich:

Rechtsanwältin Friederike Freese
Am Gewerbepark 8
16775 Gransee
Telefon: 03306/75832 40
Fax: 03306/75832 41