Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen untereinander, zwischen juristischen Personen untereinander sowie zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es können sich also gegenseitige Ansprüche aus Verträgen aller Art, aus einem Schadensereignis wie bspw. einem Unfall oder einer vorsätzlichen Verletzungshandlung sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben




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Friederike Freese

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Friederike Freese

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Arbeitsrecht

Das Gebiet des Arbeitsrechts gliedert sich in das Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten beeinträchtigt sein. Darunter fallen u.a. fehlende oder verspätete Gehaltszahlungen, Mobbing oder die einseitige Änderung von Entlohnungsgrundsätzen. Der Erhalt einer Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis und führt oft zu Existenzängsten. Eine Vielzahl der erteilten Kündigungen sind jedoch rechtlich unwirksam. Dies kann nur das zuständige Arbeitsgericht in einem Prozess klären. Die entsprechende Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam.

Auch Arbeitgeber leiden unter der Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten durch Arbeitnehmer. Darunter fallen Verhaltensweisen, die einer Abmahnung bedürfen oder die Verletzungen von Arbeitgebereigentum. Arbeitsverträge sollten vor Abschluss überprüft werden, um spätere „böse“ Überraschungen zu vermeiden, selbiges gilt für Abmahnungen und Kündigungen. Insbesondere letztere können bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu hohen Folgekosten führen, die vermeidbar sind.

Miet- und WEG-Recht

Das Gebiet des Mietrechts regelt die Rechtsbeziehungen von Mietern und Vermietern. Es gibt zum einen Mietverträge über Wohnraum als auch über Gewerberäume. Schon bei der Mietvertragsgestaltung lauern zahlreiche Fallstricke, die durch anwaltliche Beratung im Vorfeld umgangen werden können. Probleme treten auf bei Kündigungen des Mietvertrages, Räumung der Mietsache, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Betriebskostenabrechnungen. Sowohl für die Durchsetzung als auch für die Abwehr von derartigen Ansprüchen stehe ich Ihnen zur Seite.

Das Gebiet des WEG- Rechts umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern, der Verwaltung und dem Beirat, diese Konstellation führt regelmäßig zu Konflikten untereinander. Geregelt werden diese Beziehungen durch das Wohnungseigentumsgesetz, die jeweilige Teilungsanordnung und die individuelle Gemeinschaftsordnung. Schwierigkeiten bereiten meist die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum mit den daraus resultierenden Kostentragungspflichten für Reparaturen und Instandhaltung.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner von der Vertragsgestaltung über den Vertragsabschluss über die Vertragsdurchführung bis hin zur Vertragsbeendigung. Hierzulande gilt dabei der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. Rechtsbeziehungen können nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte man sich daher über die eigenen Zielvorstellungen, deren bestmögliche Umsetzung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Klaren sein. Einige Vertragsarten bedürfen zum wirksamen Abschluss auch einer bestimmten Form. Hierbei helfe ich Ihnen gern.

Typische Vertragsarten sind der Kaufvertrag über bewegliche und unbewegliche Sachen, der Mietvertrag, der Pachtvertrag, der Dienstleistungsvertrag, der Werkvertrag, der Arbeitsvertrag, der Darlehensvertrag und der Sachdarlehensvertrag, die Schenkung, die Leihe, der Mäklervertrag, die Bürgschaft und das Schuldanerkenntnis.